Gefahrengut
Gefahrgutverpackung gemäß nationaler und internationaler Vorschriften für Land-, Luft- und Seetransporte werden auf Grundlage der jeweils gültigen GGVS (ADR), IATA-DGR, GGVE (RID) und der GGVSee (IMDG) ausgeführt.
Verpackung in bauartgeprüfte Gefahrgutpackmittel:
- Holzkisten (4D)
- Wellpappkartonagen (4G)
- Stahlgebinde (1A1 und 1A2)
- Kunststoffgebinde (3H1 und 3H2)
Jede Verpackung wird mit den vorgegebenen, verkehrsträgerspezifischen Gefahrenmarkierungen- und Labeln versehen. Die für den Transport notwendigen Gefahrengutpapiere werden transportbegleitend mitgeliefert oder Ihnen direkt übergeben.